| UUID | 85a4e64f-36d1-4d1c-b49a-0b67f9f674f5 |
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| Created | |
| Modified | 2026-05-20T00:00:00.000Z |
| Title | Reitwegepflichtgebiete KLE KR VIE WES |
| Description | In Waldflächen, die in besonderem Maße für Erholungszwecke genutzt werden, können die Kreise und kreisfreien Städte durch Allgemeinverfügung im Einvernehmen mit der Forstbehörde und nach Anhörung der betroffenen Gemeinden und Waldbesitzer- und Reiterverbände das Reiten im Wald auf die nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gekennzeichneten Reitwege beschränken. Innerhalb dieser Waldgebiete darf nur auf gekennzeichneten Reitwegen geritten werden. |